Wann kann man den Verwalter abberufen?
Der WEG-Verwalter kann jederzeit mit einfacher Stimmenmehrheit abberufen werden – unabhängig vom laufenden Vertrag. Der Vertrag endet dann spätestens 6 Monate nach Abberufung. Ein wichtiger Grund (z. B. Pflichtverletzung) berechtigt sogar zur fristlosen Abberufung.
Der Ablauf eines Verwalterwechsels
- Neue Verwaltung auswählen – Angebote einholen, Referenzen prüfen, Gespräche führen
- Tagesordnungspunkt einreichen – Jeder Eigentümer kann Punkte zur Versammlung einreichen
- Beschluss in der Eigentümerversammlung – Abberufung des alten, Bestellung des neuen Verwalters
- Kündigung des Altvertrags – Formal schriftlich, mit korrekter Frist
- Übergabe der Unterlagen – Buchhaltung, Konten, Wartungsverträge, Schlüssel
Was der alte Verwalter übergeben muss
Der bisherige Verwalter ist verpflichtet, sämtliche Gemeinschaftsunterlagen herauszugeben: Konten, Rücklagen, Verträge, Korrespondenz, Schlüssel, Versicherungsunterlagen. Verweigert er die Übergabe, kann die Gemeinschaft gerichtlich vorgehen.
Was einen guten neuen Verwalter ausmacht
Ein professioneller Verwalter übernimmt nahtlos: Er kennt die rechtlichen Anforderungen der Übergabe, kommuniziert proaktiv mit den Eigentümern und hat die digitalen Systeme, um auch umfangreiche Bestände schnell zu integrieren.
