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Ratgeber8 Min. Lesezeit · 17. Februar 2025

Verwalterwechsel: So wechseln Sie Ihre Hausverwaltung reibungslos

Unzufrieden mit Ihrer WEG-Verwaltung? Wir erklären, wann und wie Sie den Verwalter wechseln können, worauf Sie achten müssen und wie der Übergang ohne Chaos gelingt.

Wann kann man den Verwalter abberufen?

Der WEG-Verwalter kann jederzeit mit einfacher Stimmenmehrheit abberufen werden – unabhängig vom laufenden Vertrag. Der Vertrag endet dann spätestens 6 Monate nach Abberufung. Ein wichtiger Grund (z. B. Pflichtverletzung) berechtigt sogar zur fristlosen Abberufung.

Der Ablauf eines Verwalterwechsels

  1. Neue Verwaltung auswählen – Angebote einholen, Referenzen prüfen, Gespräche führen
  2. Tagesordnungspunkt einreichen – Jeder Eigentümer kann Punkte zur Versammlung einreichen
  3. Beschluss in der Eigentümerversammlung – Abberufung des alten, Bestellung des neuen Verwalters
  4. Kündigung des Altvertrags – Formal schriftlich, mit korrekter Frist
  5. Übergabe der Unterlagen – Buchhaltung, Konten, Wartungsverträge, Schlüssel

Was der alte Verwalter übergeben muss

Der bisherige Verwalter ist verpflichtet, sämtliche Gemeinschaftsunterlagen herauszugeben: Konten, Rücklagen, Verträge, Korrespondenz, Schlüssel, Versicherungsunterlagen. Verweigert er die Übergabe, kann die Gemeinschaft gerichtlich vorgehen.

Was einen guten neuen Verwalter ausmacht

Ein professioneller Verwalter übernimmt nahtlos: Er kennt die rechtlichen Anforderungen der Übergabe, kommuniziert proaktiv mit den Eigentümern und hat die digitalen Systeme, um auch umfangreiche Bestände schnell zu integrieren.

Hinweis: Die Inhalte dieses Ratgebers dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung im Einzelfall.