Rechtliches
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die talo Capital GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in der Konformitätsstufe AA und der harmonisierten Norm EN 301 549 barrierefrei zugänglich zu machen.
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website talo-capital.de einschließlich aller Unterseiten unter dieser Domain. Das Eigentümer- und Mieterportal heytalo (talo.heytalo.de) wird durch unseren Software-Anbieter heytalo bereitgestellt; für dessen Barrierefreiheit gilt die Erklärung des jeweiligen Anbieters.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist mit den Anforderungen der WCAG 2.1 Stufe AA weitgehend vereinbar. Bekannte Einschränkungen werden unten aufgeführt und sukzessive behoben.
Bekannte nicht barrierefreie Inhalte
- Eingebettete Videos auf Service-Seiten verfügen derzeit nicht über Untertitel oder Audiodeskription. Die Videos sind dekorativ und enthalten keine informationsrelevante Tonspur (WCAG 1.2.2 / 1.2.5).
- Einzelne PDF-Dokumente (z. B. Ratgeber Verwalterwechsel) sind noch nicht vollständig getaggt. Wir arbeiten an einer barrierefreien Neuauflage. Auf Anfrage stellen wir Ihnen die Inhalte in einem alternativen Format zur Verfügung.
- Drittanbieter-Logos (Mitgliedschaften & Partner) verlinken auf externe Websites, deren Barrierefreiheit nicht in unserer Verantwortung liegt.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 18. April 2026 auf Grundlage einer Selbstbewertung durch den Betreiber erstellt. Die Bewertung erfolgte durch interne Überprüfung der eingesetzten Komponenten gegen WCAG 2.1 AA.
Feedback und Kontaktangaben
Sie haben Mängel bei der barrierefreien Gestaltung dieser Website festgestellt oder benötigen Inhalte in einem alternativen Format? Bitte kontaktieren Sie uns:
talo Capital GmbH
Friedhofstr. 103, 64625 Bensheim
E-Mail: info@talo-capital.de
Telefon: 06251 82656-40
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Ihre Rückmeldungen keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde nach BFSG wenden – in Hessen ist das die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF):
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
c/o Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Baedekerstraße 2–20
56073 Koblenz
Web: www.mlbf.bund.de
Diese Erklärung wird bei Änderungen an der Website oder den geltenden Anforderungen aktualisiert. Letzte Überprüfung: 18. April 2026.
