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Ratgeber5 Min. Lesezeit · 4. Juni 2024

Maklerprovision in Hessen: Was Käufer und Verkäufer wirklich zahlen

Provision, Bestellerprinzip, „1:1"-Regelung beim Verkauf – wir erklären, wie die Maklerprovision in Hessen seit 2020 geregelt ist.

Die rechtliche Grundlage

Mit dem „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser" gelten seit dem 23.12.2020 in ganz Deutschland einheitliche Regeln für die Maklerprovision beim Verkauf an Verbraucher.

Verkauf: Die „1:1"-Regelung

Beauftragt der Verkäufer (Privatperson) einen Makler, der zugleich Provision vom Käufer (Verbraucher) verlangt, muss der Verkäufer mindestens den gleichen Anteil der Provision tragen. Die Praxis: Käufer und Verkäufer teilen die Provision üblicherweise zu gleichen Teilen. Vereinbarungen, die den Käufer einseitig stärker belasten, sind unwirksam (§ 656c, § 656d BGB).

Vermietung: Das Bestellerprinzip

Bei Mietwohnungen gilt seit 2015 das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt – in der Regel der Vermieter. Eine Provisionspflicht des Mieters ist nur in eng definierten Ausnahmefällen rechtmäßig.

Wie hoch ist die Provision in Hessen?

Die Höhe ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und wird zwischen Auftraggeber und Makler frei vereinbart. Üblich sind in Hessen 3,57 % inkl. MwSt. (also 3 % netto) für jede Partei – also insgesamt 7,14 % beim Verkauf. Bei Sonderaufträgen (etwa stillen Vermarktungen, Gewerbe oder Spezialimmobilien) sind individuelle Vereinbarungen üblich.

Worauf Sie achten sollten

  • Schriftlicher Maklervertrag: Pflicht seit 2020. Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam.
  • Transparenz: Lassen Sie sich Leistungs­umfang und Honorar klar gegenüberstellen.
  • Vergleichsangebote: Ein professioneller Makler stellt zu Beginn eine fundierte Marktwert­einschätzung – kostenlos und unverbindlich.
  • Qualifikation: Achten Sie auf Sachkunde, idealerweise mit Wertermittlungs­hintergrund (z. B. DEKRA-Zertifizierung D1).

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Hinweis: Die Inhalte dieses Ratgebers dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung im Einzelfall.