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Ratgeber5 Min. Lesezeit · 18. Mai 2026

Vor dem Verkauf: 5 Unterlagen, die Eigentümer bereitlegen sollten

Eine kurze Checkliste, welche Dokumente vor dem Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses zusammengesucht werden sollten – damit der Vermarktungsprozess ohne Verzögerung startet.

Warum die Unterlagen vorab wichtig sind

Ein Großteil der Verzögerungen beim Immobilienverkauf entsteht nicht beim Käufer, sondern beim Eigentümer: fehlende Dokumente, abgelaufene Energieausweise, unauffindbare Teilungserklärungen. Wer vor dem ersten Besichtigungstermin alle Unterlagen sauber bereitliegen hat, erspart sich Wochen an Wartezeit – und macht beim Notar einen entspannteren Eindruck.

1. Grundbuchauszug

Der aktuelle Grundbuchauszug sollte nicht älter als drei Monate sein. Sie bekommen ihn beim zuständigen Grundbuchamt (für Bensheim: Amtsgericht Bensheim) oder über das Online-Grundbuch (mit Berechtigung). Der Auszug zeigt Eigentumsverhältnisse, eingetragene Belastungen und Grundschulden – essenziell für Kaufinteressenten und Banken.

2. Energieausweis

Seit 2014 ist der Energieausweis beim Verkauf gesetzlich vorgeschrieben. Wichtig: Er muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und in jedem Inserat mit den Kennwerten genannt werden. Bei Verstößen droht ein Bußgeld bis 15.000 €. Ein abgelaufener Ausweis (Gültigkeit 10 Jahre) kann erneuert werden – die Kosten variieren zwischen ca. 80 € (Verbrauchsausweis) und 300–500 € (Bedarfsausweis) je nach Objekt und Anbieter.

3. Bei Wohnungen: WEG-Unterlagen

Beim Verkauf einer Eigentumswohnung benötigen Käufer und Banken folgende WEG-Dokumente:

  • Teilungserklärung mit Aufteilungsplan
  • Aktuelle Hausgeldabrechnung (mindestens die letzten zwei Jahre)
  • Aktueller Wirtschaftsplan
  • Beschluss-Sammlung bzw. Protokolle der letzten drei Eigentümer­versammlungen
  • Nachweis über die Höhe der Instandhaltungsrücklage

Wenn Ihre Hausverwaltung diese Unterlagen anfordern muss, kalkulieren Sie 1–3 Wochen Vorlauf ein.

4. Baupläne und Modernisierungsnachweise

Für ein Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus gehören dazu:

  • Originale Baupläne und Baubeschreibung
  • Nachweise über genehmigte Um- und Anbauten (Bauantrag, Genehmigung)
  • Rechnungen für größere Modernisierungen der letzten Jahre (neue Fenster, Dach, Heizung, Bad)
  • Schornsteinfeger-Bescheinigungen, sofern vorhanden

Diese Dokumente steigern oft den Verkaufspreis – sie belegen den tatsächlichen Investitionswert.

5. Bei vermieteten Objekten: Mietverträge und Mietspiegel

Wer eine vermietete Wohnung oder ein Renditeobjekt verkauft, sollte die laufenden Mietverträge, eine Liste der Kautionen und – wenn vorhanden – Hinweise zur Mietspiegel-Einordnung bereitlegen. Käufer bewerten Renditeobjekte primär über die erzielbare Miete; je transparenter die Datenlage, desto schneller der Abschluss.

Wer hilft beim Zusammenstellen?

Bei einem Maklerauftrag übernehmen wir die Aufarbeitung sämtlicher Unterlagen mit – inklusive Anforderung bei Behörden und Hausverwaltungen. Wer den Verkauf selbst organisieren will, sollte die obigen Punkte mindestens vier Wochen vor dem ersten Besichtigungstermin in der Schublade haben.

Nächste Schritte

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Hinweis: Die Inhalte dieses Ratgebers dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung im Einzelfall.