Zum Hauptinhalt springen

Immobilienbewertung · Bensheim · Bergstraße

Immobilienbewertung Bensheim

DEKRA-zertifizierte Immobilien­bewertung mit Sitz in Bensheim – Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB für Erbschaft, Scheidung, Kauf, Verkauf, Finanzamt und Bank. Anerkannt von Gerichten und Finanzämtern.

Immobilienbewertung in Bensheim – Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB

Bezug zu Bensheim

Warum Bensheim bei uns gut aufgehoben ist

Unser Hauptsitz liegt in der Friedhofstraße in Bensheim – kurze Wege zu Liegenschaften, Beiräten und Eigentümern an der gesamten Bergstraße.

DEKRA-Zertifizierung

Verkehrswertgutachten für Wohnimmobilien

DEKRA-Zertifizierung D1 – Wohnimmobilien

  • Ein- und Zweifamilienhäuser (selbstgenutzt oder vermietet)
  • Eigentumswohnungen
  • Unbebaute Grundstücke (im Wohnimmobilien-Kontext)
  • ImmoWertV-konform (Vergleichs-, Sach-, Ertragswertverfahren)

Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17024.

Mitgliedschaften & Zertifizierungen

DEKRA-zertifizierter Sachverständiger D1IVD – Immobilienverband Deutschland

Auch in Bensheim verfügbar

Ein Ansprechpartner für alle Immobilien-Themen in Bensheim

Häufige Fragen

Immobilienbewertung Bensheim – Antworten auf die wichtigsten Fragen

Erstellen Sie Verkehrswertgutachten für Immobilien in Bensheim?

Ja. Unser Geschäftsführer ist DEKRA-zertifizierter Sachverständiger D1 und erstellt Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB für Immobilien in Bensheim und der Region Bergstraße. Die Gutachten sind von Gerichten und Finanzämtern anerkannt.

Wofür benötige ich ein Verkehrswertgutachten in Bensheim?

Typische Anlässe: Erbschaft (Bewertung gegenüber Finanzamt), Scheidung/Zugewinn­ausgleich, Schenkung (Schenkungsteuer), Kauf/Verkauf zur Preisfindung, Beleihung durch die Bank, WEG-Streitigkeiten oder Enteignungs­verfahren. Welche Form (Vollgutachten oder Kurzgutachten) im Einzelfall passt, klären wir vor Beauftragung.

Was kostet ein Gutachten für eine Immobilie in Bensheim?

Die Honorierung richtet sich grundsätzlich am Verkehrswert und Aufwand aus (Anlage 1 zu HOAI bei Architekten ist als Orientierung etabliert; Sachverständige sind frei). Sie erhalten ein verbindliches Festpreis-Angebot nach Beschreibung des Objekts und Zwecks – einfach über talo-capital.de/angebot/gutachten anfragen.

Wie lange dauert die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens?

Üblicherweise 2–4 Wochen ab Ortstermin und vollständigen Unterlagen. Bei dringenden Anlässen (z. B. Erbauseinandersetzung mit Frist) sprechen Sie uns offen an – wir prüfen, was möglich ist.

Wird das Gutachten vom Finanzamt akzeptiert?

Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB von DEKRA-zertifizierten Sachverständigen sind nach §198 BewG geeignet, einen niedrigeren Verkehrswert nachzuweisen, der vom typisierenden Bewertungs­verfahren des Finanzamts abweicht. In der Praxis wird das Gutachten anerkannt – Letztentscheid liegt beim Finanzamt im Einzelfall.

Brauche ich für jeden Verkauf in Bensheim ein Vollgutachten?

Nein. Für die reine Preisfindung beim Verkauf reicht meist eine Marktwert­analyse oder ein Kurzgutachten. Ein vollständiges Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB lohnt sich vor allem bei rechtlich relevanten Anlässen (Finanzamt, Gericht, Erbauseinandersetzung).

Ihre Vorteile

Was Sie als Eigentümer davon haben

Gerichts- und Finanzamts-anerkannt

Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB von einem DEKRA-Sachverständigen D1 – anerkannt für Erbschaft, Scheidung und Steuerverfahren.

Direkter Marktbezug

Wir betreuen über 300 Liegenschaften – die Marktbeobachtung fließt direkt in jede Bewertung ein, statt nur auf abstrakten Modellen zu basieren.

Persönlich vor Ort

Eine Wertermittlung ohne Ortstermin gibt es bei uns nicht – nur so lassen sich Substanz, Zustand und Lage seriös beurteilen.

Verkehrswertgutachten anfragen

Wir prüfen Anlass und Umfang Ihres Gutachtens und melden uns mit einem Festpreis-Angebot.