Das Problem: Zahlungsausfall in der WEG
Wenn ein Eigentümer das Hausgeld nicht zahlt, entsteht ein Liquiditätsproblem für die gesamte Gemeinschaft. Rechnungen müssen trotzdem beglichen, Instandhaltungen trotzdem durchgeführt werden. Die anderen Eigentümer müssen einspringen – bis das Geld eingetrieben ist.
Schritt 1: Mahnung durch den Verwalter
Der WEG-Verwalter ist verpflichtet, rückständige Hausgelder einzufordern. In der Regel erfolgt zunächst eine außergerichtliche Mahnung mit Fristsetzung. Reagiert der Eigentümer nicht, müssen weitere Schritte eingeleitet werden.
Schritt 2: Gerichtliches Mahnverfahren oder Klage
Der Verwalter kann im Auftrag der Gemeinschaft einen Mahnbescheid beantragen oder direkt Klage beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Hausgeldansprüche sind vollstreckungsfähige Forderungen.
Schritt 3: Zwangsvollstreckung
Liegt ein Vollstreckungstitel vor, kann in das bewegliche Vermögen des Schuldners vollstreckt werden. Besonders wirksam: die Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung des Wohnungseigentums selbst. Das Wohnungseigentumsgesetz räumt der Gemeinschaft hier Vorrang gegenüber anderen Gläubigern ein.
Präventiv: Was eine gute WEG-Verwaltung tut
Professionelle Verwalter überwachen Hausgeldeinzahlungen regelmäßig und handeln frühzeitig. Mit digitalen Buchhaltungssystemen lassen sich Rückstände sofort erkennen – nicht erst beim Jahresabschluss.
