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WEG-Verwaltung6 Min. Lesezeit · 23. September 2024

Hausgeldrückstände in der WEG: Rechtliche Möglichkeiten

Was tun, wenn ein Eigentümer das Hausgeld nicht zahlt? Wir erklären die rechtlichen Schritte von der Mahnung bis zur Zwangsvollstreckung und was die WEG tun kann.

Das Problem: Zahlungsausfall in der WEG

Wenn ein Eigentümer das Hausgeld nicht zahlt, entsteht ein Liquiditätsproblem für die gesamte Gemeinschaft. Rechnungen müssen trotzdem beglichen, Instandhaltungen trotzdem durchgeführt werden. Die anderen Eigentümer müssen einspringen – bis das Geld eingetrieben ist.

Schritt 1: Mahnung durch den Verwalter

Der WEG-Verwalter ist verpflichtet, rückständige Hausgelder einzufordern. In der Regel erfolgt zunächst eine außergerichtliche Mahnung mit Fristsetzung. Reagiert der Eigentümer nicht, müssen weitere Schritte eingeleitet werden.

Schritt 2: Gerichtliches Mahnverfahren oder Klage

Der Verwalter kann im Auftrag der Gemeinschaft einen Mahnbescheid beantragen oder direkt Klage beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Hausgeldansprüche sind vollstreckungsfähige Forderungen.

Schritt 3: Zwangsvollstreckung

Liegt ein Vollstreckungstitel vor, kann in das bewegliche Vermögen des Schuldners vollstreckt werden. Besonders wirksam: die Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung des Wohnungseigentums selbst. Das Wohnungseigentumsgesetz räumt der Gemeinschaft hier Vorrang gegenüber anderen Gläubigern ein.

Präventiv: Was eine gute WEG-Verwaltung tut

Professionelle Verwalter überwachen Hausgeldeinzahlungen regelmäßig und handeln frühzeitig. Mit digitalen Buchhaltungssystemen lassen sich Rückstände sofort erkennen – nicht erst beim Jahresabschluss.

Hinweis: Die Inhalte dieses Ratgebers dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung im Einzelfall.