Was ist die Eigentümerversammlung?
Die Eigentümerversammlung ist das zentrale Organ einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Mindestens einmal im Jahr muss sie vom Verwalter einberufen werden. Hier werden Beschlüsse über das gemeinschaftliche Eigentum gefasst – von der Jahresabrechnung bis zur großen Sanierungsmaßnahme.
Ablauf einer ordentlichen Eigentümerversammlung
Eine ordnungsgemäß durchgeführte Versammlung folgt einem klaren Ablauf:
- Einladung: Mindestens 3 Wochen vor der Versammlung schriftlich mit Tagesordnung
- Eröffnung: Der Verwalter eröffnet die Versammlung und prüft die Beschlussfähigkeit
- Genehmigung der Tagesordnung
- Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
- Weitere Tagesordnungspunkte
- Verschiedenes
Wann ist eine Versammlung beschlussfähig?
Seit der WEG-Reform 2020 ist die Eigentümerversammlung grundsätzlich immer beschlussfähig – unabhängig davon, wie viele Eigentümer erschienen sind. Das war früher anders: Bei Unterschreitung eines Quorums musste eine zweite Versammlung einberufen werden. Heute entfällt dieser Umweg.
Häufige Fehler und ihre Folgen
In der Praxis beobachten wir immer wieder folgende Fehler:
- Fehlerhafte Einladung: Falsche Frist, fehlende Tagesordnungspunkte oder falscher Empfängerkreis können Beschlüsse anfechtbar machen.
- Unklare Beschlussformulierungen: Was nicht eindeutig formuliert ist, lässt sich auch nicht eindeutig umsetzen.
- Fehlende Niederschrift: Ohne ordnungsgemäßes Protokoll sind Beschlüsse schwer durchsetzbar.
- Abstimmungsfehler: Wer darf abstimmen? Bei Stimmrechtsvollmachten gelten besondere Regeln.
Digitale Eigentümerversammlungen
Seit 2020 sind hybride und rein digitale Eigentümerversammlungen möglich. Mit entsprechendem Beschluss kann die Versammlung per Videokonferenz abgehalten werden – ein Vorteil für Eigentümer im Rhein-Main-Gebiet, die weit von der Immobilie entfernt wohnen.
