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WEG-Verwaltung7 Min. Lesezeit · 8. April 2024

Eigentümerversammlung: Ablauf, Beschlussfähigkeit & häufige Fehler

Wie läuft eine Eigentümerversammlung ab, wann ist sie beschlussfähig und welche Fehler passieren am häufigsten? Praxiswissen für Eigentümer im Rhein-Main-Gebiet.

Was ist die Eigentümerversammlung?

Die Eigentümerversammlung ist das zentrale Organ einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Mindestens einmal im Jahr muss sie vom Verwalter einberufen werden. Hier werden Beschlüsse über das gemeinschaftliche Eigentum gefasst – von der Jahresabrechnung bis zur großen Sanierungsmaßnahme.

Ablauf einer ordentlichen Eigentümerversammlung

Eine ordnungsgemäß durchgeführte Versammlung folgt einem klaren Ablauf:

  • Einladung: Mindestens 3 Wochen vor der Versammlung schriftlich mit Tagesordnung
  • Eröffnung: Der Verwalter eröffnet die Versammlung und prüft die Beschlussfähigkeit
  • Genehmigung der Tagesordnung
  • Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
  • Weitere Tagesordnungspunkte
  • Verschiedenes

Wann ist eine Versammlung beschlussfähig?

Seit der WEG-Reform 2020 ist die Eigentümerversammlung grundsätzlich immer beschlussfähig – unabhängig davon, wie viele Eigentümer erschienen sind. Das war früher anders: Bei Unterschreitung eines Quorums musste eine zweite Versammlung einberufen werden. Heute entfällt dieser Umweg.

Häufige Fehler und ihre Folgen

In der Praxis beobachten wir immer wieder folgende Fehler:

  • Fehlerhafte Einladung: Falsche Frist, fehlende Tagesordnungspunkte oder falscher Empfängerkreis können Beschlüsse anfechtbar machen.
  • Unklare Beschlussformulierungen: Was nicht eindeutig formuliert ist, lässt sich auch nicht eindeutig umsetzen.
  • Fehlende Niederschrift: Ohne ordnungsgemäßes Protokoll sind Beschlüsse schwer durchsetzbar.
  • Abstimmungsfehler: Wer darf abstimmen? Bei Stimmrechtsvollmachten gelten besondere Regeln.

Digitale Eigentümerversammlungen

Seit 2020 sind hybride und rein digitale Eigentümerversammlungen möglich. Mit entsprechendem Beschluss kann die Versammlung per Videokonferenz abgehalten werden – ein Vorteil für Eigentümer im Rhein-Main-Gebiet, die weit von der Immobilie entfernt wohnen.

Hinweis: Die Inhalte dieses Ratgebers dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung im Einzelfall.