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Verwalter hört auf

Ihr Verwalter hört auf? Wir sorgen für einen Übergang ohne Lücke.

Der Verwalter hat gekündigt, geht in den Ruhestand oder gibt sein Büro auf – und die Gemeinschaft muss sich kurzfristig neu aufstellen. Mit einem klaren Ablauf bleibt die Verwaltung handlungsfähig: Konten, Verträge und laufende Vorgänge gehen geordnet über.

Ordner und Schlüssel bereit zur Übergabe an die neue Verwaltung

KI-generiert

Kennen Sie das?

Woran Eigentümer gerade verzweifeln

Die Zeit ist knapp

Zwischen Kündigung und Vertragsende bleiben oft nur wenige Monate – und eine Versammlung muss erst einberufen werden.

Laufende Vorgänge drohen liegen zu bleiben

Sanierungen, Versicherungsschäden und offene Rechnungen brauchen jemanden, der sie weiterführt.

Es fehlt an Vergleichsangeboten

Viele Verwaltungen nehmen kurzfristig keine neuen Objekte an, gerade kleinere Gemeinschaften.

Wissen geht verloren

Der bisherige Verwalter kannte Haus, Handwerker und Geschichte. Ohne geordnete Übergabe beginnt alles von vorn.

Leistungsumfang

Was wir für Sie übernehmen

Angebot auf Basis von Teilungserklärung, Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
Fachanwaltlich geprüfte Beschlussvorlage für Ihre Verwalterbestellung
Koordinierte Übergabe mit der bisherigen Verwaltung: Konten, Verträge, Schlüssel, Beschlusssammlung
Laufende Maßnahmen weiterführen – Baubegleitung ist bei uns Teil der Verwaltung
Fester Verwalter mit Durchwahl, der das Objekt von Anfang an kennenlernt
VDIV-Standardvertrag: klare Leistungen und Laufzeiten

So läuft es ab

In vier Schritten zur neuen Verwaltung

  1. Schritt 1

    Anfrage

    Sie schildern die Lage und den Zeitpunkt, zu dem die bisherige Verwaltung endet.

  2. Schritt 2

    Kennenlernen und Angebot

    Wir sehen uns das Objekt und die Unterlagen an und machen Ihnen ein Angebot.

  3. Schritt 3

    Beschluss

    Wir liefern die Beschlussvorlage und stellen uns auf Wunsch in der Versammlung vor.

  4. Schritt 4

    Übergabe

    Wir stimmen die Übergabe mit der bisherigen Verwaltung ab und übernehmen zum vereinbarten Termin.

Kundenstimmen

Das sagen Eigentümer über uns.

4,8

von 5 Sternen bei Google

22 Bewertungen · Bensheim und Darmstadt · Stand Oktober 2026

Alle Bewertungen ansehen
„Wir sind mit der Hausverwaltung talo Capital GmbH und Herrn Vorschütz als unseren Verwalter sehr zufrieden. Herr Vorschütz agiert professionell und ist stets ansprechbar, wenn Fragen oder Anliegen aufkommen.“
FW

Friedrich W.Google-Bewertung 2024

„Super moderne Firma: digital, kompetent und kurzfristige & unkomplizierte Problemlösungen.“
JF

Julian F.Google-Bewertung 2023

„Sie sind sehr kompetent, gewissenhaft und zuverlässig. Ich kann die Zusammenarbeit mit ihnen nur empfehlen.“
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Steffen R.Google-Bewertung 2025

„… hat einen erstklassigen Service geboten. Ich bin äußerst zufrieden mit ihrer effizienten und professionellen Arbeit.“
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Jan K.Google-Bewertung 2023

Häufige Fragen

Was Eigentümer in dieser Lage fragen

Wer beruft die Versammlung ein, wenn der Verwalter schon weg ist?

Fehlt ein Verwalter, kann der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder ein durch Beschluss ermächtigter Eigentümer die Versammlung einberufen (§24 Abs. 3 WEG). Die Einberufungsfrist beträgt in der Regel drei Wochen.

Welche Mehrheit braucht die Bestellung eines neuen Verwalters?

Die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen in der Eigentümerversammlung genügt.

Wie lange darf ein Verwalter bestellt werden?

Höchstens fünf Jahre, bei der ersten Bestellung nach Gründung der Gemeinschaft höchstens drei Jahre (§26 Abs. 2 WEG). Eine erneute Bestellung ist möglich.

Was muss die bisherige Verwaltung übergeben?

Alle Unterlagen der Gemeinschaft: Beschlusssammlung, Buchhaltung und Belege, Verträge, Versicherungen, Schlüssel und Kontovollmachten. Wir gehen die Übergabe mit einer Checkliste durch.

Übernehmen Sie auch kurzfristig?

Wir prüfen jede Anfrage einzeln und sagen Ihnen offen, ob und ab wann wir übernehmen können.

Sie sind selbst Verwalter und suchen eine Nachfolge?

Auch das begleiten wir – vom einzelnen Objekt bis zum ganzen Bestand. Mehr dazu auf unserer Seite zur Unternehmensnachfolge.

Diese Antworten geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung. Bei Rechtsfragen wenden Sie sich an einen Fachanwalt für WEG-Recht.

Verwaltung wechseln oder neu vergeben?

Wir prüfen Ihre Unterlagen und melden uns persönlich mit einem unverbindlichen Angebot.