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Jahresabrechnung fehlt

Die Jahresabrechnung fehlt? So kommt Ihre WEG wieder in den Takt.

Ohne Jahresabrechnung weiß niemand, ob das Hausgeld gereicht hat, Vermieter können die Nebenkosten nicht abrechnen, und die Rücklage bleibt ein Rätsel. Wenn die Abrechnung Monat für Monat ausbleibt, ist das mehr als ein Ärgernis.

Aufgeschlagener Ordner mit Jahresabrechnung, Laptop und Taschenrechner auf einem Schreibtisch

KI-generiert

Kennen Sie das?

Woran Eigentümer gerade verzweifeln

Vermieter hängen in der Luft

Ohne WEG-Abrechnung keine Betriebskostenabrechnung für die Mieter – und die Frist dafür läuft weiter.

Keiner kennt den Stand der Rücklage

Ob genug für das Dach angespart ist, erfahren Sie erst, wenn die Sonderumlage kommt.

Nachzahlungen kommen gesammelt

Wenn zwei Jahre auf einmal abgerechnet werden, wird es für einzelne Eigentümer schnell teuer.

Die Versammlung verschiebt sich

Ohne Abrechnung keine Beschlüsse über Nachzahlungen und keine sinnvolle Planung fürs nächste Jahr.

Leistungsumfang

Was wir für Sie übernehmen

Feste Abläufe für Jahresabrechnung, Vermögensbericht und Wirtschaftsplan
Einzelabrechnungen, die Vermieter direkt für die Betriebskosten nutzen können
Belege digital im heytalo-Portal – der Beirat prüft online statt im Aktenordner
Aufarbeitung offener Jahre nach der Übernahme, soweit die Unterlagen vorliegen
Fester Verwalter, der Ihre Zahlen kennt und Fragen beantwortet
Hybride Versammlungen: Beschluss über die Abrechnung vor Ort oder per Video

So läuft es ab

In vier Schritten zur neuen Verwaltung

  1. Schritt 1

    Stand klären

    Welche Jahre fehlen, welche Unterlagen liegen vor? Das sehen wir uns gemeinsam mit dem Beirat an.

  2. Schritt 2

    Angebot

    Sie erhalten ein Angebot für die laufende Verwaltung – auf Wunsch mit der Aufarbeitung offener Jahre.

  3. Schritt 3

    Beschluss und Übernahme

    Nach dem Beschluss übernehmen wir Buchhaltung und Konten von der bisherigen Verwaltung.

  4. Schritt 4

    Abrechnung und Versammlung

    Wir erstellen die Abrechnung, bereiten die Versammlung vor und legen sie zum Beschluss vor.

Kundenstimmen

Das sagen Eigentümer über uns.

4,8

von 5 Sternen bei Google

22 Bewertungen · Bensheim und Darmstadt · Stand Oktober 2026

Alle Bewertungen ansehen
„Wir sind mit der Hausverwaltung talo Capital GmbH und Herrn Vorschütz als unseren Verwalter sehr zufrieden. Herr Vorschütz agiert professionell und ist stets ansprechbar, wenn Fragen oder Anliegen aufkommen.“
FW

Friedrich W.Google-Bewertung 2024

„Super moderne Firma: digital, kompetent und kurzfristige & unkomplizierte Problemlösungen.“
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Julian F.Google-Bewertung 2023

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Steffen R.Google-Bewertung 2025

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Häufige Fragen

Was Eigentümer in dieser Lage fragen

Bis wann muss der Verwalter die Jahresabrechnung erstellen?

Das Gesetz verlangt die Abrechnung nach Ablauf des Kalenderjahres (§28 Abs. 2 WEG), nennt aber keine feste Frist. In der Praxis wird sie meist im ersten Halbjahr erwartet; was in Ihrem Fall gilt, kann auch der Verwaltervertrag regeln. Für die rechtliche Bewertung hilft ein Fachanwalt für WEG-Recht.

Was können Eigentümer tun, wenn die Abrechnung ausbleibt?

Den Verwalter schriftlich und mit Frist auffordern, das Thema auf die nächste Versammlung setzen und gegebenenfalls über eine Abberufung beschließen. Bei Bedarf kann die Abrechnung auch gerichtlich eingefordert werden – das klärt ein Fachanwalt.

Können Sie auch Abrechnungen für vergangene Jahre erstellen?

Wenn die Buchhaltung und die Belege vorliegen, arbeiten wir offene Jahre nach der Übernahme auf. Wie aufwendig das ist, hängt vom Zustand der Unterlagen ab.

Was ist der Unterschied zwischen Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan?

Die Jahresabrechnung rechnet das vergangene Jahr ab, der Wirtschaftsplan plant das kommende – mit Hausgeld und Zuführung zur Rücklage. Beides beschließt die Eigentümerversammlung.

Bekommen Vermieter eine Abrechnung für ihre Mieter?

Die Einzelabrechnung weist die umlagefähigen Kosten aus. Damit können Vermieter ihre Betriebskostenabrechnung erstellen – oder sie mit unserer Mietverwaltung gleich mit abgeben.

Wo sehen Eigentümer die Belege?

Im heytalo-Portal. Dort liegen Abrechnung, Belege und Protokolle digital bereit, der Beirat kann die Belege online prüfen.

Diese Antworten geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung. Bei Rechtsfragen wenden Sie sich an einen Fachanwalt für WEG-Recht.

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Wir prüfen Ihre Unterlagen und melden uns persönlich mit einem unverbindlichen Angebot.