Recht auf Ladestation seit 2020
Seit der WEG-Reform 2020 haben Wohnungseigentümer einen gesetzlichen Anspruch darauf, auf eigene Kosten eine Ladestation für ihr Elektrofahrzeug zu installieren. Die Gemeinschaft kann dies nicht mehr einfach ablehnen – sie kann lediglich auf die Art der Ausführung Einfluss nehmen.
Wie läuft das Genehmigungsverfahren ab?
Der Eigentümer stellt einen Antrag bei der Verwaltung. Dieser muss auf die nächste Tagesordnung der Eigentümerversammlung. Die Gemeinschaft kann Bedingungen stellen (Einbau durch einen bestimmten Fachbetrieb, Einzelabrechnung des Stroms), aber nicht grundsätzlich ablehnen.
Wer trägt die Kosten?
Grundsätzlich der antragstellende Eigentümer. Das betrifft sowohl die Installationskosten als auch die laufenden Stromkosten. Die Gemeinschaft trägt nur dann Kosten, wenn sie selbst eine gemeinschaftliche Ladeinfrastruktur beschließt.
Gemeinschaftliche Ladelösung: Die smarte Alternative
Immer mehr WEG-Gemeinschaften entscheiden sich für eine zentrale Ladeinfrastruktur. Dabei wird ein Gesamtsystem installiert, das allen Eigentümern und Mietern offensteht. Die Abrechnung erfolgt per RFID-Karte oder App. Gepaart mit einer PV-Anlage auf dem Dach lässt sich der Eigenverbrauch optimieren und der ökologische Fußabdruck der gesamten Gemeinschaft reduzieren.
