Rauchmelder – Wartung & Montage
Montage
Unser Fachpersonal prüft jeden Wohnraum gemäß den gesetzlichen Vorgaben, um festzustellen, ob ein Rauchmelder installiert werden muss. Wir kümmern uns um die Montage und Inbetriebnahme der Rauchmelder gemäß DIN 14676. Darüber hinaus informieren wir die Bewohner über den richtigen Umgang mit den installierten Rauchmeldern und stellen ihnen entsprechendes Informationsmaterial zur Verfügung. Um als Eigentümer die gesetzliche Nachweispflicht zu erfüllen, stellen wir unseren Kunden die erforderliche Dokumentation zur Verfügung.
Wartung
Unsere qualifizierten Fachkräfte führen zuverlässig und fristgerecht die jährliche Sicht- und Funktionsprüfung gemäß DIN 14676 für Ihre Rauchmelder durch. Dabei überprüfen wir nicht nur die direkte Funktionalität, sondern auch die bauliche Umgebung und die aktuelle Raumnutzung. Um den Aufwand für die Bewohner zu minimieren, bieten wir die Wartung auf Wunsch auch am frühen Abend an.
Defekte oder nicht funktionstüchtige Rauchmelder werden sofort vor Ort ausgetauscht. Falls wir bauliche Veränderungen feststellen, die eine Versetzung der Melder oder die Installation zusätzlicher Geräte erfordern, werden diese Arbeiten umgehend durchgeführt. Im Anschluss an die Wartung erhalten unsere Kunden eine rechtssichere Dokumentation.
Gerne übernehmen wir auch die Terminabsprache mit den Bewohnern, um den Prozess reibungslos zu gestalten.
Wir bieten Ihnen:
Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen oder ein persönliches Angebot.
Preise (inkl. MwSt.)
Wartung gem. DIN 14676: 9,99 €
Montage / Versetzung: 11,50 €
Servicepauschale: 35,00 € pro Anfahrt (inkl. Terminkoordinierung)
Wer ist für Installation und Wartung verantwortlich?
Aus rechtlicher Sicht gibt es keine spezifische Qualifikation, die erforderlich ist, um Rauchmelder zu installieren und zu warten. Dennoch müssen Rauchmelder gemäß den Anforderungen so eingebaut, angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Daher empfiehlt die DIN 14676 ausdrücklich, die Montage und Wartung von einer "Fachkraft für Rauchwarnmelder" durchführen zu lassen, um eine rechtssichere Installation und Dokumentation zu gewährleisten.
Haftung des Vermieters
Rechtsexperten sind der Meinung, dass der Eigentümer auch bei der Übertragung der Wartungspflicht auf den Mieter nicht vollständig von seiner Haftung befreit ist (Sekundärhaftung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht). Gemäß seiner Verkehrssicherungspflicht muss der Eigentümer sicherstellen, dass in seinem Gebäude niemand durch vermeidbare Gefahren zu Schaden kommt. Im Falle eines Brandes mit Personenschaden muss der Eigentümer daher nachweisen können, dass die Rauchmelder ordnungsgemäß installiert waren und ihre Betriebsbereitschaft sichergestellt wurde. Andernfalls könnte ihm eine Teilschuld zugesprochen werden und die Versicherung könnte aufgrund eines Verstoßes gegen die Obliegenheitspflicht die Schadensregulierung ablehnen.
Wer trägt die Kosten für Installation und Wartung?
Die Kosten für den Kauf und die Installation von Rauchmeldern können gemäß § 559b Nr. 6 BGB als "Modernisierungsmieterhöhung" mit 11% der entstandenen Kosten auf die jährliche Miete umgelegt werden. Die Installation stellt die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht dar, ohne Verschulden des Vermieters, und berechtigt daher zur Mieterhöhung gemäß § 555b Nr. 6 BGB.
Die Kosten für die Wartung der Rauchmelder können, sofern im Mietvertrag vereinbart, als "sonstige Betriebskosten" gemäß § 2 Nr. 17 Betriebskostenverordnung in vollem Umfang abgerechnet werden. Falls eine solche Vereinbarung nicht im Mietvertrag festgelegt wurde, wird empfohlen, eine zusätzliche Vereinbarung zu unterzeichnen. Gerne stellen wir Ihnen ein Musterexemplar zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns!
Kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6251 9875620 oder schreiben Sie uns eine Nachricht